Höhere Anschaffungspreise, kein Umweltbonus mehr, Warten auf Kaufanreize aus der Politik: Der Hochlauf der Elektromobilität bleibt eine anspruchsvolle Herausforderung für deutsche Unternehmen. Dabei bietet ein Elektro-Dienstwagen neben dem Beitrag für das Klima und jeder Menge unschlagbarem Fahrspaß deutliche Steuervorteile für Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler. Welche steuerlichen Regelungen das sind, was seit 2025 gilt und wie die neue Bundesregierung plant – hier erfahren Sie es.
2. Die 0,25-Prozent-Regelung 2025 in 30 Sekunden
3. Warum werden Elektroautos als Firmenwagen überhaupt besteuert?
4. Was ist die 0,25-Prozent-Regelung und für welche Elektro-Dienstwagen gilt sie?
5. Wie werden Plug-in-Hybride als Dienstwagen 2025 versteuert?
6. Was ist bei der Versteuerung eines Elektro-Dienstwagens sonst noch zu beachten?
7. Was änderte sich 2024 und 2025 bei der 0,25-Prozent-Regelung und der Versteuerung von Elektroautos?
Am 9. April 2025 präsentierten die Spitzen von Union und SPD den Koalitionsvertrag mit ihren politischen Plänen für die nächsten vier Jahre. Eines der zentralen Themen: die weitere Förderung der Elektromobilität in einem 8-Punkte-Programm und damit auch Maßnahmen für die Zukunft elektrischer Dienstwagen und der 0,25-Prozent-Regelung. Wir listen hier für Sie die beschlossenen Punkte im Einzelnen, die noch mit zwei Einschränkungen versehen sind: Die Parteien müssen dem Koalitionsvertrag noch zustimmen, und wie viele andere Pläne in dem Regelwerk stehen auch die Vorhaben zur Elektromobilität unter einem Finanzierungsvorbehalt.
Wenn Sie einen Elektro-Dienstwagen versteuern möchten, haben Sie deutliche finanzielle Vorteile gegenüber einem Pkw mit Verbrennermotor, die der Ein-Prozent-Regel unterliegen. Das bedeutet in Kürze:
Wenn Sie als Arbeitnehmer einen Dienstwagen bekommen oder wenn Sie sich als Selbstständige einen Firmenwagen zulegen, dann ist immer auch das Finanzamt in der Nähe. Denn die Steuerwächter gehen erstmal davon aus, dass Sie den dienstlich genutzten Pkw auch privat fahren. Das ist auch in den meisten Fällen so. Hier entsteht dann ein sogenannter geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss.
Der geldwerte Vorteil ist eine Form der Vergütung, die zum Lohn hinzukommt und nicht in Geld ausgezahlt wird. In diesem Fall ist es die private Nutzung eines Dienstwagens. Diesen finanziellen Vorteil durch die Privatnutzung müssen Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler versteuern. Der geldwerte Vorteil wird auf das zu versteuernde Einkommen addiert, und darauf werden monatlich Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge gezahlt.
Um die private Nutzung Ihres E-Autos als Dienstwagens zu ermitteln, können Sie entweder ein Fahrtenbuch führen oder auf die pauschale Versteuerung zurückgreifen. Die Pauschal-Methode ist einfacher zu handhaben und in vielen Fällen auch günstiger. Welche Vor- und Nachteile beide Varianten haben und wie Sie herausfinden, welche für Sie besser geeignet ist, erfahren Sie in unserem Ratgeber: Wie den Firmenwagen versteuern: 1 Prozent Regelung oder Fahrtenbuch führen?
Bei konventionellen Verbrennerfahrzeugen (Diesel oder Benzin) kennt man die pauschale Versteuerung als Ein-Prozent-Regelung: Ein Prozent des Bruttolistenpreises des Dienstwagens muss als geldwerter Vorteil monatlich versteuert werden. Weil der Staat den Ausbau der Elektromobilität fördern möchte, werden Sie bei der Versteuerung eines Elektro-Dienstwagens steuerlich deutlich bessergestellt und unterliegen entweder der 0,5-Prozent- oder der 0,25-Prozent-Regelung. Das bedeutet, dass lediglich 0,5 % bzw. 0,25 % des Bruttolistenpreises monatlich besteuert werden.
Die Besteuerung nach der 0,25-Prozent-Regelung hängt vom Anschaffungszeitpunkt und dem Bruttolistenpreis des Elektro-Dienstwagens ab:
Für alle anderen Elektro-Dienstwagen, die nach dem 01.01.2019 zugelassen wurden, liegt der zu versteuernde geldwerte Vorteil bei 0,5% des Brutto-Listenpreises pro Monat.
Die private Nutzung eines Plug-in-Hybrids wird mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil besteuert.
Dafür darf der betrieblich genutzte Plug-in-Hybrid höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder benötigt je nach Zeitpunkt der Anschaffung eine rein elektrische Mindestreichweite.
In folgender Tabelle erfahren Sie, welche Kriterien bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils eines hybriden Firmenwagens angewendet werden:
Anschaffung | Kriterien |
---|---|
nach dem 01.01.2019 | max. 50 Gramm CO2 pro km oder elektrische Mindestreichweite 40 km |
nach dem 01.01.2022 | max. 50 Gramm CO2 pro km oder elektrische Mindestreichweite 60 km |
nach dem 01.01.2025 | max. 50 Gramm CO2 pro km oder elektrische Mindestreichweite 80 km |
Für die modernsten Vertreter der Plug-in-Hybride sind diese Reichweiten kein Problem: Viele von ihnen erreichen bereits über 100 Kilometer rein elektrisch.
Der Steuervorteil gilt übrigens nur für Plug-in-Hybride. Voll- oder Mildhybride erhalten keine Vorteile, für sie gilt auch die Ein-Prozent-Regelung.
Von den unterschiedlichen steuerlichen Vorteilen für Elektro-Dienstwagen profitieren betrieblich zugelassene rein elektrische Autos und Plug-in-Hybride – und damit auch alle Stromer aus der SIXT Mobilitätswelt, egal ob sie gekauft, abonniert oder gemietet werden. Wichtig dabei ist nur, dass der Elektro-Dienstwagen nach dem 1. Januar 2019 angeschafft wurde. Seit diesem Tag ist die besondere steuerliche Regelung für elektrische Firmenwagen und Plug-in-Hybride in Kraft.
Die Erhöhung des Bruttolistenpreises auf 95.000 Euro als Grenzwert für die 0,25-Prozent-Regelung wurde von der Ampelkoalition zwar diskutiert, ist aber nicht umgesetzt worden. Dafür wurde im Wachstumschancengesetz die letzte Anhebung auf 70.000 Euro zum 1. Januar 2024 wirksam. Die Bundestagswahl im Februar 2025 und die derzeit noch laufenden Koalitionsverhandlungen stellten aber alles wieder auf Anfang: Union und SPD haben sich bereits darauf geeinigt, dass künftig sogar Elektro-Dienstwagen bis zu einem Bruttolistenpreis von 100.000 Euro von der 0,25-Prozent-Regel profitieren sollen. Jetzt muss diese Maßnahme nur noch in einem Regierungsprogramm verankert werden.
Nach aktuellem Stand gelten die steuerlichen Vorteilsregelungen für Elektro-Dienstwagen und Plug-in-Hybride bis zum 31. Dezember 2030. Dieser Stichtag bezieht sich auf die Anschaffung eines E-Firmenwagens. In den aktuellen Koalitionsverhandlungen haben sich Union und SPD aber bereits geeinigt, diesen Steuervorteil bis 2035 zu verlängern. Allerdings ist das noch nicht Bestandteil eines Koalitionsvertrages und kann sich noch ändern.
Anschaffung meint nicht die Bestellung eines neuen Fahrzeugs oder die Unterzeichnung eines Kaufvertrages, sondern die Erstzulassung des elektrischen Dienstwagens. Wichtig ist das auch für die Bestimmung des Bruttolistenpreises. So definiert das Bundesfinanzministerium den Bruttolistenpreis als „inländischen Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung“.
Der Bruttolistenpreis ist entscheidend für die pauschale Berechnung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung eines Elektro-Dienstwagens. Er besteht aus drei Elementen:
= Bruttolistenpreis
Bei der Frage, wie der Elektro-Dienstwagen richtig versteuert wird, zählt allein dieser Bruttolistenpreis und nicht der tatsächliche Kaufpreis, der durch Rabatte oder Sonderkonditionen oft geringer ist. Auch nachträglich in den E-Firmenwagen eingebaute Sonderausstattung spielt für die Besteuerung keine Rolle. Bei der pauschalen Ermittlung des geldwerten Vorteils kommt es nur darauf an, mit welchen optionalen Features der Elektro-Dienstwagen ab Werk ausgestattet war.
Wichtig: Wenn nach der Bestellung der Preis Ihres Elektroautos angehoben wird, müssen Sie möglicherweise mit höheren Steuern rechnen. Denn hat Ihr bestellter Dienstwagen Elektroantrieb und wird nach einer Preiserhöhung teurer als 70.000 Euro, beträgt der geldwerte Vorteil dann 0,5 Prozent statt wie geplant 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises.
Folgende Kosten zählen übrigens nicht zum Bruttolistenpreis:
Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler müssen für die Privatnutzung ihres Elektro-Dienstwagens nicht nur Einkommensteuer, sondern auch Umsatzsteuer entrichten. Unabhängig von den steuerlichen Vorteilen für E-Firmenwagen und Plug-in-Hybride fällt die Umsatzsteuer auf 80 Prozent des Bruttolistenpreises an.
Die Abrechnung des Ladestroms für Ihren Elektro-Dienstwagens mit dem Arbeitgeber ist etwas komplizierter als eine konventionelle Tankabrechnung. Alle Details dazu und was Sie hier steuerlich beachten müssen, erfahren Sie in unserem Ratgeber Firmenwagen zuhause laden
23.02.2025 Mit der vorgezogenen Bundestagswahl wurden die Karten der Elektromobilität neu gemischt. Die Unionsparteien und die SPD sondieren und verhandeln seitdem ein Regierungsprogramm, das Änderungen bei der Förderung elektrischer Dienstwagen und der 0,25-Prozent-Regelung mit sich bringen wird, das aber noch nicht verabschiedet ist (Stand: 09.04.2025). Über alle aktuellen Änderungen informieren wir Sie am Beginn dieses Ratgebers.
01.01.2025 Zu Jahresbeginn 2025 wurde eine Verschärfung der elektrischen Mindestreichweite für Plug-in-Hybride als Firmenwagen wirksam: Von der 0,5-Prozent-Regel profitieren in diesem Jahr zugelassene Plug-in-Hybride nur dann, wenn sie mindestens 80 Kilometer rein elektrisch schaffen (bis Ende 2024: 60 Kilometer).
01.01.2024 Im März 2024 wurde das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Damit wurde die Bemessungsgrenze für die 0,25-Prozent-Regelung rückwirkend zu Jahresbeginn von 60.000 auf 70.000 Euro angehoben. Die ursprünglich geplante Anhebung auf 95.000 € wurde nicht umgesetzt.
Testen Sie bei SIXT Ihren künftigen Elektro-Dienstwagen von BMW, MG bis zu BYD und vielen weiteren steuersparenden Modellen!
oder ähnlich
oder ähnlich
oder ähnlich
Bitte beachten Sie, dass Sie bei SIXT immer eine bestimmte Buchungsklasse wählen, so dass immer ein gleichwertiges Fahrzeug für Sie verfügbar ist.
Sichern Sie sich jetzt Ihr kostenloses Angebot und testen Sie unverbindlich Elektromobilität powered by SIXT.
Entdecken Sie SIXT business! Finden Sie Ihren perfekten Firmenwagen, Mietwagen für die nächste Geschäftsreise oder DIE Flottenlösung für Ihr Unternehmen.