Steuerrecht ist nicht jedermanns Steckenpferd. Auch nicht, wenn es um die heißgeliebten Pferdestärken geht, die uns täglich von A nach B bringen, vielleicht sogar über C und D. Sie sind sich unschlüssig, wie Sie den Firmenwagen noch vorteilhafter Nutzen? Und dennoch im rechtlichen Rahmen bleiben? Finden Sie hier alles Wissenswerte zur Privatnutzung ihres Dienstfahrzeuges.
Der Fiskus spricht von geldwerten Vorteil – Sie und Ihre Mitarbeiter eher von neuer Mobilität. Warum einen Privatwagen extra kaufen, wenn der schicke BMW Dienstwagen außerhalb der Geschäftszeiten eh ungenutzt im Hof steht? In vielen Branchen ein Statussymbol, nutzen Angestellte ebenso wie Unternehmer und Selbstständige den Mercedes, Audi oder sogar Maserati privat. Dienstwagen liegen im Trend: immer mehr Arbeitnehmer wünschen sich Zusatzleistungen. Und verzichten hierfür sogar auf einen Teil des Gehaltes. Wie das Innovationsmagazin impulse meldet, würde die Generation Y für einen Dienstwagen auf 11 Prozent des Gehaltes verzichten! Wenn Sie Ihren Mitarbeitern noch keinen Firmenwagen anbieten, wie wäre es mit einem als Alternative zur Gehaltserhöhung? Übrigens: auch wenn der Chef einen BMW X5, Audi A6 oder Mercedes-Benz C-Klasse fährt gibt es bei Sixt alle Fahrzeugkategorien auch für Businesskunden. Zu Businesstarifen natürlich. VW up!, Opel Adam oder Renault Kangoo Rapid Maxi Kleintransporter – in unserer Firmenkunden-Flotte ist für jeden das richtige dabei.
Doch ab wann ist ein Firmenwagen ein Firmenwagen? Gemäß Steuerrecht gehört ein Dienstwagen zum Betriebsvermögen der Firma. Hierzu schafft eine Kapitalgesellschaft ein Fahrzeug an (Kauf, Leasing, Miete) und stellt es dem Arbeitnehmer zur Verfügung. Angestellte Geschäftsführer und Gesellschafter fallen hier ebenso hinein. Statt der Kapitalgesellschaft kann der Geschäftswagen auch von Selbstständigen, Einzelunternehmern, Freelancern oder Gesellschafter einer Personengesellschaft angeschafft werden. Bei diesen muss eine Privatnutzung des Firmenwagens von unter 50% der Fall sein. Die Kosten des Firmenwagens fallen nun in die Betriebsausgaben.
Das Finanzamt sieht einen Firmenwagen als geldwerten Vorteil – von daher ist die Angabe als “Dienstwagen” kein Selbstläufer, sondern muss belegt sein. Sie senken mit der Nutzung eines Geschäftsautos Ihre privaten Kosten, die Sie bei einem PKW hätten. Es gibt zwei verschiedene anerkannte Methoden, um die Privatnutzung nachzuweisen: das Bordbuch und die 0,8%-Regelung, sprich die effektive oder die pauschale Methode.
Zusammengefasst:
Denken Sie daran: ein Wechsel zwischen der %-Regelung und einem geführten Fahrtenbuch zur Versteuerung ihres Firmenwagens ist immer nur zum Jahreswechsel möglich. Dieses aber jedes Jahr. Außerhalb des Kalenderwechsels tauschen Sie, wenn Sie das Fahrzeug selbst durch ein neues ersetzen.
Welche Methode für Sie die bessere ist, entscheiden Sie. Beachten Sie am besten die folgenden Punkte. Die jährliche Fahrleistung in Kilometern, wie oft nutzen Sie den Geschäftswagen privat, wie weit ist Ihr Arbeitsort entfernt. Hinzu kommt der Fahrzeugwert, der modellabhängig ist.
Hier hat die 0,8%-Regelung klar die Nase vorn. Sie versteuern dieses Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs pro Monat als Einnahme. Die 0,8%-Regelung ist also die All-Inclusive-Pauschal-Variante. Beim Bordbuch dokumentieren Sie, wie der Name bereits sagt, jede Fahrt mit dem Dienstwagen einzeln.
Hier schlägt das Firmenwagen Bordbuch zu. Während die pauschale Versteuerung nicht Ihrem tatsächlichen Fahrverhalten entspricht, rechnen Sie mit dem Fahrtenbuch Fahrt genau ab. Die gefahrenen Privatkilometer werden hierbei mittels eines Referenzsatzes ermittelt (CHF 0,70). Sinnvoll, wenn Sie wenig privaten Anteil an Ihren Fahrten haben, da sparen Sie sich Geld. Unser Tipp: wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, welche Methode sich für Sie rechnet, testen Sie das erste Jahr mit dem Fahrtenbuch an.
Auch der Arbeitsweg spielt eine Rolle bei der Wahl der Berechnungsmethode. Nehmen Sie als Arbeitnehmer das Firmenfahrzeug mit nach Hause und fahren morgens mit ihm wieder in die Firma, gilt dies als private Nutzung. Urlaub und Krankheiten gelten bei der pauschalen Abrechnung nicht, der Fixbetrag wird jeden Kalendermonat fällig. Wohnen Sie weit entfernt von Ihrem Wohnort, kommen einige privat gefahrene Kilometer hinzu, die einen Vorteil bei der pauschalen Methode ausmachen. Wohnen Sie hingegen nahe der Arbeitsstätte und fahren wenig mit dem Dienstwagen privat lohnt sich wiederum das Bordbuch.
Wir sprechen bei Ihnen nicht von einem Firmenwagen, sondern von einer ganzen Flotte? Und Sie sind skeptisch ob Ihre Mitarbeiter das Bordbuch ordnungsgemäß führen? Die Lösung: nutzen Sie beide Methoden. Sie versteuern als Arbeitgeber den Betrag ganz einfach mit der pauschalen 0,8%-Regelung und minimieren so Ihr Haftungsrisiko. Weist das Firmenwagen Fahrtenbuch Mängel auf, haftet der Arbeitnehmer. Als Arbeitgeber zahlen Sie somit für alle Dienstwagen einen festen und planbaren Preis jeden Monat.
Mobility 2.0 – mit Fahrtenbüchlein im Handschuhfach? Viele nutzen elektronische Fahrtenbücher für die Aufzeichnung, die Vorteile liegen auf der Hand:
Doch es gibt auch einen Haken: nicht jede Fahrtenbuch-App hält, was sie verspricht. Das Finanzamt gibt leider keine Zertifizierungen heraus, so dass lediglich geschriebene Anforderungen der Steuerbehörde existieren. Ein Punkt ist, dass nachträgliches Bearbeiten seitens der App ausgeschlossen sein muss, damit nicht manipuliert wird. um sicher zu stellen, dass der Fiskus das digitale Bordbuch akzeptiert, können Sie eine Einzelfallprüfung veranlassen. Entweder durch eine Lohnsteuer-Außenprüfung oder Sie nutzen die Software einen Monat und reichen dieses dem Finanzamt zum Prüfen ein.
Sichern Sie sich ab, indem Sie Ihr Fahrtenbuch korrekt führen – ansonsten stuft Sie das Finanzamt auf die Prozent-Regel zurück – und Ihr Aufwand war umsonst. Deshalb geben Sie diese Punkte unbedingt immer mit an:
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