Auch wenn die Elektromobilität im Jahr 2024 einen gehörigen Dämpfer erlitten hat, ist unbestritten: Deutsche Fuhrparks fahren zunehmend elektrisch, nach wie vor werden zwei von drei elektrischen Neufahrzeugen gewerblich zugelassen. Veränderte politische Rahmenbedingungen, eine größere Auswahl an attraktiven Modellen und der weitere Ausbau der Ladeinfrastruktur werden diesen Trend fortsetzen. Und damit rücken für immer mehr Dienstwagenfahrerinnen und -fahrer Fragen in den Mittelpunkt, die sich bei Verbrennerfahrzeugen nie gestellt haben. Wer zum Beispiel seinen Firmenwagen zuhause laden möchte, muss einiges beachten.
Worauf kommt es bei der Anschaffung einer Wallbox an?
Wer zahlt den Strom, wenn ich mein E-Auto als Firmenwagen zuhause lade?
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Als Fahrer eines Dienstwagens mit Verbrennermotor war es einfach für Sie: Sie haben getankt und den Beleg bei Ihrem Arbeitgeber eingereicht, der Ihnen den Betrag dann erstattet hat. Oder – sogar noch einfacher: Sie hatten eine Tankkarte, und der Sprit wurde direkt über ein Firmenkonto abgerechnet. Mit einem E-Auto als Firmenwagen wird es zunächst ein bisschen komplizierter, bevor es dann wieder einfacher und vor allem günstiger wird.
Am wichtigsten vorab ist das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber. Mit ihm klären Sie vier wichtige Themen, bevor Sie eine Lademöglichkeit zuhause einrichten:
1. Wie können Sie den Strom abrechnen, mit dem Sie Ihren E-Firmenwagen zuhause laden? Pauschal, mit einem Nachweis der exakt geladenen Strommenge oder möglicherweise gar nicht? Davon hängt die Antwort auf die nächste Frage ab:
2. Welche technischen Anforderungen muss Ihre künftige Wallbox erfüllen, damit Sie nicht nur Ihren Dienstwagen effizient und sicher laden, sondern den Strom auch reibungslos mit Ihrem Arbeitgeber abrechnen können? Benötigt sie einen separaten Zähler, einen Zwischenzähler, einen RFID-Chip oder nichts von alledem?
3. Wer zahlt die Wallbox? Sie selbst oder das Unternehmen? Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten komplett oder teilweise? Vielleicht bietet er auch Ladeinfrastruktur-Pakete an, bei denen er die Wallbox stellt und sich um die Installation kümmert.
4. Können Sie Ihren Firmenwagen oder auch Ihr Privatauto im Betrieb laden und welche Bedingungen gibt es dafür?
Im folgenden Beitrag führen wir Sie durch alle wichtigen Punkte und geben Ihnen nützliche Anhaltspunkte für alles, was Sie wissen müssen, wenn Sie Ihren Firmenwagen zuhause laden möchten.
Theoretisch können Sie Ihren Firmenwagen zuhause auch an einer Haushaltssteckdose laden. Das ist jedoch zum einen sehr zeitraubend, weil die Ladeleistung an einem herkömmlichen Stromanschluss in der Regel nur etwa 2,6 kW beträgt. So kann es bis zu 24 Stunden dauern, um Ihr Elektrofahrzeug vollzuladen. Außerdem sind herkömmliche Hausanschlüsse nicht für langanhaltende Belastungen ausgelegt. Mit einer Wallbox laden Sie Ihren elektrischen Firmenwagen zuhause in jedem Fall sicherer, schneller, effizienter und komfortabler.
Wenn Sie zur Miete wohnen, benötigen Sie die Zustimmung des Vermieters, wenn Sie eine Wallbox installieren möchten. Klären Sie zudem, ob sich der Vermieter an den Installationskosten beteiligt, denn ähnlich wie bei einem Glasfaseranschluss wirkt sich eine professionell installierte Ladevorrichtung mit eigenem Stromkreis und Dreiphasenanschluss wertsteigernd auf die Immobilie aus. Falls sich der Vermieter an den Installationskosten nicht beteiligt, könnte es sein, dass Sie am Ende der Mietzeit die Wallbox rückbauen müssen.
Falls Sie in einer Wohnanlage oder einem Mehrparteienhaus wohnen, ist das Thema der Ladeinfrastruktur möglicherweise schon in einer Eigentümerversammlung und eine übergreifende Lösung für alle Parteien besprochen worden. So könnte zum Beispiel ein Lastmanagementsystem erforderlich sein, um die Belastung des Stromnetzes zu regulieren.
Wenn Ihre internetfähige Wallbox direkt mit dem Arbeitgeber kommunizieren soll, zum Beispiel um automatisch die Strommenge für das Laden des Firmenwagens zuhause zu übertragen, ist es sinnvoll, wenn sie in ein W-LAN eingebunden werden kann.
Die technischen Anforderungen an Ihre künftige Wallbox beginnen einen Schritt vorher: mit der professionellen Installation durch einen zertifizierten Elektrobetrieb. Denn eine Wallbox kann ihre volle Ladeleistung nur dann zur Verfügung stellen, wenn für sie erstens ein eigener Stromkreis mit speziellen Schutzmaßnahmen eingerichtet wird, der zweitens mit einem Dreiphasenanschluss für die höheren Ladeleistungen von 11 kW oder 22 kW ausgestattet ist.
Für die Auswahl einer geeigneten Wallbox kommt es jetzt auf die Vereinbarungen mit Ihrem Arbeitgeber an. Wenn die exakt geladene Strommenge abgerechnet werden soll, müssen Sie sie messen und erfassen können. Dafür stehen drei Optionen zur Verfügung:
Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine pauschale Abrechnung der Ladestromkosten vereinbart haben, benötigt Ihre Wallbox keine spezielle Messvorrichtung.
Das ist natürlich eine wesentliche Frage, bevor Sie Ihren Firmenwagen zuhause laden können. Auch das ist Vereinbarungssache zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Denn Ihr Chef ist nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Zahlt er die Ladevorrichtung (Wallbox mit Installation und Wartung) allerdings zur Gänze oder bezuschusst er sie, kann er die Kosten als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen. Auch für Sie als Mitarbeiter ergeben sich finanzielle Vorteile:
1. Wenn Sie die Wallbox auf Dauer behalten dürfen, fallen pauschal 25 Prozent Lohnsteuer auf den geldwerten Vorteil für die private Nutzung Ihres Elektroautos oder Hybridfahrzeugs an. Die dauerhafte Überlassung ist sozialversicherungsfrei.
2. Die befristete Überlassung der Wallbox, so lange Sie den elektrischen oder Hybrid-Dienstwagen nutzen, ist steuerfrei und sozialversicherungsfrei.
Beide Regeln gelten bis Ende 2030. Wichtig dabei: Die Finanzierung der Ladevorrichtung muss zusätzlich zur Gehaltszahlung erfolgen. Eine Gehaltsumwandlung zugunsten einer Wallbox ist nicht möglich.
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Auch die Abrechnung des Ladestroms, mit dem Sie Ihren E-Firmenwagen zuhause laden, müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber genau festlegen und am besten schriftlich dokumentieren. Es gibt im Wesentlichen zwei Arten, wie Sie zu einer Erstattung kommen: über die Pauschale oder die Abrechnung der exakten Stromkosten.
Wenn Sie den Strom, mit dem Sie Ihren Firmenwagen zuhause laden, selbst zahlen, kann Ihr Unternehmen die Kosten mittels einer Pauschale erstatten. Die Kosten variieren je nachdem, ob es an Ihrem Arbeitsplatz eine Lademöglichkeit gibt oder nicht.
Monatspauschalen seit 2021 | OHNE Lademöglichkeit am Arbeitsplatz | MIT Lademöglichkeit am Arbeitsplatz |
---|---|---|
Elektrofahrzeuge | 70€ | 30€ |
Hybridfahrzeuge | 35€ | 15€ |
Die Pauschalen sind steuer- und sozialversicherungsfrei, und sie gelten bis Ende 2030.
Eine Beispielrechnung: Ein BMW i4 M50 verbraucht im Durchschnitt 19,5 kWh auf 100 Kilometer. Die privaten Stromkosten liegen bei 0,30 Euro/kWh. Der km Strom kostet demzufolge 0,0585 Euro. Mit der steuerfreien Pauschale von 70 Euro kommen Sie also knapp 1.200 km weit, rund 14.400 km pro Jahr.
Von der Pauschale profitieren seit 2020 übrigens auch Selbstständige und Freiberufler, die ihr Elektro- oder Hybridfahrzeug zuhause laden: Sie können sie in selber Höhe gegenüber dem Finanzamt geltend machen.
Zur Abrechnung der exakten Stromkosten, die beim Laden Ihres Firmenwagens zuhause entstehen, benötigt Ihre Wallbox einen Zähler. Je nach Anforderung Ihres Arbeitgebers genügt dafür ein separater Zähler (dann aber nur für Ihren Dienstwagen), oder es muss mindestens ein MID-Zähler sein, der unterschiedliche Benutzer und einzelne Ladevorgänge ausweisen kann. Die Stromkosten werden Ihnen als steuerfreier Auslagenersatz erstattet. Für die genaue Berechnung benötigt Ihr Arbeitgeber nicht nur die Listung der geladenen Strommengen, sondern auch Ihren gültigen Stromtarif (Grund- und Arbeitspreis). Auch bei einer Prüfung durch das Finanzamt müssen diese Daten vorgelegt werden können. Entweder übermittelt Ihre internetfähige Wallbox mittels des Open Charge Point Protocol (OCPP) die Daten direkt an Ihren Arbeitgeber oder Sie nutzen beispielsweise eine Excel-Vorlage.
Wichtige Parameter für eine Excel-Vorlage zur Abrechnung der Ladekosten:
Vorteil: Interessant für Vielfahrer: Abrechnung und Erstattung der tatsächlich verbrauchten Strommengen
Nachteil: Funktionelle Erhöhte technische Anforderungen an die Wallbox
Tipp: Immer mehr Stromlieferanten bieten spezielle Autostromtarife an, mit denen besonders Vielnutzer, die über 10.000 Kilometer pro Jahr fahren, sparen können. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Stromanbieter, Ihren lokalen Stadtwerken oder recherchieren Sie bei einem Online-Vergleichsportal.
In diesem Fall gehen Sie steuerlich nicht ganz leer aus: Wenn Ihr Arbeitgeber die Kosten für den Strom Ihres E-Firmenwagens, den Sie zuhause laden, nicht zahlt, mindern die oben genannten Pauschalen Ihren geldwerten Vorteil.
Dafür vergleichen wir den BMW i4 M50 aus der obigen Beispielrechnung mit einem vergleichbaren Verbrennerfahrzeug, dem BMW 430d Gran Coupé.
Fahrzeug | Verbrauch pro 100 km | Preis pro kWh bzw. Lieter | Kosten pro 100 km |
---|---|---|---|
BMW i40 M50 | 19,5 kWh | 0,30€ | 5,85€ |
BMW 430d Gran Coupé | 7,5 Liter Diesel | 1,67 € | 12,53 € |
Ob elektrische Firmenwagen zuhause laden, in Unternehmen oder an öffentlichen Schnellladestationen, wo der Strom oft bis zu doppelt so teuer ist wie privat: Sie bekommen neue Energie meist günstiger als vergleichbare Verbrennerfahrzeuge. Und das ist bei aller Herausforderung und Umstellung auf die Elektromobilität in deutschen Fuhrparks eine gute Nachricht für alle Geschäftsführer und Flottenmanager.
Das Laden von Elektroautos im Unternehmen bietet Vorteile für den Arbeitgeber – weil er die Stromkosten als Betriebsausgaben steuerlich absetzen kann – und für Sie als Arbeitnehmer, wenn Sie den Strom aus der Firma zusätzlich zu Ihrem Gehalt bekommen:
Für das Laden Ihres Elektroautos fallen dann keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsabgaben an.
Sie können sowohl Ihr elektrisches Privatauto als auch Ihren E-Dienstwagen kostenfrei laden.
Viele Unternehmen stellen bereits Ladevorrichtungen für die Elektroautos Ihrer Mitarbeiter zur Verfügung, und die betriebliche Ladeinfrastruktur wird sich ab diesem Jahr noch weiter verbessern: Denn seit dem 1. Januar 2025 muss bei allen bestehenden Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen mindestens ein Ladepunkt bereitstehen. Die Pflicht zur Installation einer Ladestation gilt auch an Parkflächen neu gebauter Nichtwohngebäude sowie bei Neubauten und größeren Renovierungen an Bestandsgebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen.
Es ist inzwischen kein Problem mehr, seinen elektrischen Dienstwagen während einer Geschäftsreise unterwegs zu laden. Die Ladeinfrastruktur in Deutschland hat sich in den letzten Jahren erheblich verbessert. So gab es zum 1. Dezember 2024 bei uns laut Statista 154.037 öffentliche Ladepunkte, davon waren 21.000 Schnellader. Damit hat sich das öffentliche Ladenetz seit 2021 in etwa verdreifacht. Zum Vergleich: In Deutschland gibt es nur noch rund 14.000 Tankstellen. In der Regel bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Ladekarte oder eine App, die Ihnen Zugang zu einem Netzwerk von Ladesäulen bietet. Informieren Sie sich im Vorfeld über die Ladestromanbieter im Firmen-Netzwerk, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
In den meisten Fällen ja, vor allem, wenn Sie eine Ladekarte oder App des Arbeitgebers verwenden. Ein geldwerter Vorteil fällt dabei nicht an, und Sie können ohne Begrenzung steuerfrei Strom für Ihren elektrischen Firmenwagen laden. Bewahren Sie aber Belege gut auf, falls eine manuelle Abrechnung nötig wird.
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