Neue Businessmodelle und die Digitalisierung verändern die Arbeitswelt. Dennoch gehört die Geschäftsreise zum Arbeitsalltag. Die Fahrtkosten dazu können schnell zur Herausforderung werden. Gibt es ein „Reisekostenabrechnung Formular“? Welche Nachweise brauchen Sie? Diese und weitere Fragen klären wir hier. Erfahren Sie alles rund um Ihre Reisekosten und welche Reisekosten Vorlage die Richtige ist.
Die meisten Arbeitnehmer arbeiten jeden Tag an der gleichen Arbeitsstätte. Wer sich aber an einen anderen Ort begeben muss, um einen Arbeitsauftrag zu erledigen, weil dieser nicht an der eigentlichen Arbeitsstätte durchgeführt werden kann, muss den Standort wechseln. Dies gilt als Dienstreise und bedeutet kurz formuliert: Sobald Sie Ihre Arbeit woanders erbringen (müssen), sind Sie auf Dienstreise. Dabei kann es sich um Kundentermine, Tagungen, Messen u. Ä. handeln.
Die Abrechnung der Fahrtkosten mit der dafür vorgesehenen Reisekostenabrechnung kann sehr verwirrend sein. Welche Reisekosten Unternehmer wie abrechnen müssen oder welche Posten der Arbeitnehmer übernimmt, ist grundsätzlich klar gesetzlich geregelt. Um das Thema weiter anzuheizen, sind Pauschalen definiert. Diese sollten Sie kennen. Nur so bleiben Sie nicht auf Kosten sitzen, die eigentlich Platz in Ihrer Reisekosten Vorlage finden.
Die unterschiedlichen Pauschalen rund um Ihre Reisekosten haben mitunter ähnliche Namen. Das trägt ganz schnell zur Verwirrung bei. Verschaffen Sie sich den Überblick:
Die Reisekostenpauschalen wiederum unterteilen sich wie folgt:
Auf Ihrer Dienstreise fallen Fahrtkosten an. Nun wird im ersten Schritt nach genutztem Fortbewegungsmittel unterschieden – also ob Sie mit Ihrem Auto, einem Dienst- oder Mietwagen oder einem anderen Verkehrsmittel unterwegs waren. Für die Fahrten gibt es drei Abrechnungsansätze:
Unser SIXT Tipp für Ihre Fahrtkosten: Nutzen Sie ein Mietfahrzeug. Damit handeln Sie zeitgemäß im Sinne des „Nutzen statt Besitzen“-Gedankens und müssen sich nach Beendigung der Dienstreise keine weiteren Gedanken um das Fahrzeug machen.
Die Übernachtungskosten haben pauschal oder in tatsächlicher Höhe Platz in Ihrer Reisekostenabrechnung. Als eine Möglichkeit setzen Sie folglich die tatsächlichen Kosten ab, wenn Sie in einem Hotel übernachtet haben. Achten Sie darauf, dass das Frühstück als Extraposition auf der Rechnung auftaucht. Nutzen Sie Ihre Dienstreise, um Freunde oder Familie zu treffen und nächtigen privat, setzen Sie die Übernachtungskosten pauschal an.
Der Verpflegungsmehraufwand soll die Kosten abdecken, die Ihnen entstehen, da Sie nicht zuhause, sondern unterwegs sind. Die Pauschale berechnet sich aus der Abwesenheitsdauer und dem An- und Abreisetag.
Dauer der Abwesenheit | Pauschale |
---|---|
< 8 Stunden | 0€ |
> 8 Stunden | 14€ |
24 Stunden | 28€ |
> 8 Stunden über Nacht | 14€ |
Erhalten Sie Essen, z. B. ein Mittagsbuffet bei der Tagung oder das Frühstück im Hotel, wird Ihr Verpflegungsmehraufwand entsprechend gekürzt.
Frühstück: 20 % des Verpflegungspauschalbetrags
Mittagessen: 40 % des Verpflegungspauschalbetrags
Abendessen: 40 % des Verpflegungspauschalbetrags
Unser SIXT Tipp für Ihren Verpflegungsmehraufwand: Legen Sie bei kurzen Dienstreisen Ihre Termine so, dass Sie die Über-Nacht-Pauschale ansetzen können. Beginnen Sie beispielsweise Ihre Reise nach 17 Uhr und beenden Sie diese um 7 Uhr am Folgetag. Damit sind Sie über acht Stunden über Nacht unterwegs und erhalten die Pauschale von 14 €. Bei mehrtägigen Reisen ist diese Regelung irrelevant.
Sie fahren um 15 Uhr los zu einer mehrtägigen Messe im Inland. Sie übernachten im Hotel. Dort erhalten Sie Frühstück. Ihre Rückkehr erfolgt am dritten Tag um 12 Uhr.
Tag | Stunden | Pauschale | Abzug |
---|---|---|---|
Anreise | 9 | 14€ | kein Abzug |
Aufenthalt ganztägig | 24 | 28€ | Frühstück 20 % von 28 € = 5,60 € |
Rückreise | 12 | 14€ | Frühstück 5,60 € |
**Gesamtsumme 44,80€ | - | 56€ | Abzüglich 11,20 € |
Auf Ihrer Reise sind Ihnen weitere Aufwendungen entstanden? Die Ausgaben müssen dienstlicher Natur sein. Ihr Mitternachtssnack an der Minibar oder eine Stadtrundfahrt im Oldtimer haben leider keine Berechtigung in Ihrer Reisekostenabrechnung. Dafür können Sie unter anderem diese Reisenebenkosten aufführen:
Unser SIXT Tipp für Ihre Reisenebenkosten: Heben Sie sämtliche Belege auf. Sie können nur Nebenkosten abrechnen, die Sie belegen können.
Wie schon aufgeführt, haben Sie drei Möglichkeiten, Ihre für Dienstreisen verfahrenen Kilometer abzurechnen. Darüber hinaus steht im Raum, ob Sie dazu Ihren privaten Pkw nutzen, ein Firmenauto fahren oder in öffentliche Verkehrsmittel steigen. Die Mobilität befindet sich im Wandel und die Verantwortung gegenüber der Umwelt ist präsenter denn je. Umso empfehlenswerter ist es, genau zu prüfen, für welche Dienstreisen ein Auto benötigt wird und dann eines zu leihen. Ihre Vorteile sind:
Sie möchten unkompliziert zum Ziel und sich auf Ihren Fahrdienst verlassen? Über eine Million Fahrer weltweit sind in unserem Netzwerk aktiv. Professionell und schnell können Sie einen Fahrdienst, ein Taxi oder den Limousinen-Service nutzen.
Carsharing für Firmen ohne lästigen Aufwand? Entscheiden Sie spontan und holen Sie sich Ihr Auto an einer unserer 500 Stationen ab.
SIXT hält über 240.000 Fahrzeuge in 115 Ländern in der SIXT Fahrzeugflotte für Sie bereit. Dieses Netzwerk ist ein echter Vorteil für Sie. Mit unseren Tools vereinfachen und verwalten Sie die mit der Miete verbundenen Prozesse. Reportings oder persönliche Beratungstermine lassen sich über die Tools ebenfalls ganz leicht abbilden.
Sie möchten Ihre Dienstreise und die angefallenen Fahrkosten abrechnen? Denken Sie an diese Punkte und legen Sie alle erforderlichen Belege bei:
Sie suchen Ihr Reisekostenabrechnung Formular? Gute Nachrichten! Dies muss keiner bestimmten Reisekosten Vorlage folgen. Wichtig ist lediglich, dass Ihre Abrechnung im Nachgang nicht mehr verändert werden kann. Mit diesen Tipps läuft die Dienstreise vom Beginn an bis zur Reisekostenabrechnung:
Die Reisekostenabrechnung ist aufwendig, sorgt aber dafür, dass Sie nicht auf den Kosten sitzenbleiben. Daher lohnt es sich, dass Sie die gängigen Regelungen kennen und Aufwendungen sorgfältig abrechnen. Behalten Sie Sparpotentiale und Erleichterungen im Blick – egal ob Ihnen eine Excel-Vorlage oder ein hochwertiger Mietwagen die Reise und deren Nachbereitung erleichtert. Und nun wünschen wir: Eine gute Reise!
Entdecken Sie SIXT business! Finden Sie Ihren perfekten Mietwagen für die nächste Geschäftsreise oder DIE Flottenlösung für Ihr Unternehmen.