Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§I3) haften Sie als Fahrzeugmieter unbeschränkt für sämtliche im Zusammenhang mit Verkehrs- und Ordnungsvergehen entstehende Kosten und Gebühren. Wir geben die Mieterdaten, wie diese bei der Anmietung angegeben und akzeptiert wurden, an die anfragende Behörde weiter.
Liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, werden Sie entwder von der jeweiligen Behörde direkt oder durch SIXT schriftlich kontaktiert.
An den meisten unserer SIXT Stationen sind ausreichend Parkplätze vorhanden. Wenn das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß geparkt wurde, kann dies zu Strafzetteln führen. Diese werden von SIXT gezahlt und anschließend an den Vormieter weiterbelastet.
Bitte legen Sie Einspruch bei der zuständigen Behörde ein.
Mit dem Mietwagen wurde während Ihrer Miete in Österreich eine Ordnungswidrigkeit verursacht. Nach dem österreichischen Gesetz haben Sie die Möglichkeit, den Strafzettel anonym zu zahlen. In solchen Fällen geben wir die Mieterdaten nicht bekannt und senden die Anonymverfügung an den jeweiligen Mieter. Bitte zahlen Sie die Anonymverfügung fristgerecht an die österreichische Behörde, um weitere Anfragen zu vermeiden.