Die vorzeitige Kündigung eines laufenden Leasingvertrags gestaltet sich für den Leasingnehmer oft als schwierig. Egal ob es sich um ein privates Leasing oder Gewerbeleasing handelt. Und trotzdem gibt es Situationen, in denen die Kündigung eines Leasingvertrages vor Ablauf der Vertragslaufzeit notwendig ist: Das können schwere gesundheitliche Probleme, Arbeitsplatzverlust oder andere persönliche Gründe sein, die das Zurückgeben des Fahrzeugs erforderlich machen.
In den meisten Fällen ermöglicht das Widerrufsrecht dem Leasingnehmer, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, oft ohne langfristige finanzielle Folgen. Dafür müssen jedoch besondere Gründe vorliegen, aus welchen der Leasingnehmer den vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.
Ein Leasingvertrag kann unter bestimmten Umständen vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit beendet werden. Während Jobverlust, Krankheit und Bankrott oder Geschäftsaufgabe des Unternehmens keine anerkannten Gründe für die Beendigung des Leasingverhältnisses darstellen, gibt es Ereignisse, die eine vorzeitige Kündigung rechtfertigen.
Ein Totalschaden, Diebstahl des Fahrzeugs oder der Tod des Leasingnehmers können zu einer vorzeitigen Beendigung führen.
Im Falle eines Todes endet der Leasingvertrag nicht automatisch, sondern wird häufig auf die Erben übertragen. Angehörige haben jedoch die Option, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Ereignis zu kündigen, sofern ein Sonderkündigungsrecht bei Tod des Leasingnehmers vertraglich vereinbart wurde.
Von einem Totalschaden spricht man dann, wenn der Leasingwagen durch einen Unfall irreparabel beschädigt wurde. Hierbei gilt, dass die Reparaturkosten mehr als 60 Prozent vom Wiederbeschaffungswert betragen müssen. Unter diesen Umständen kann der Leasingnehmer den Vertrag vorzeitig beenden, oft ohne die Notwendigkeit Schadenersatz zahlen zu müssen.
Diebstahl des Fahrzeugs ist ebenfalls ein Kündigungsgrund. In diesem Fall sind sowohl der Leasinggeber als auch der Leasingnehmer von weiteren Verpflichtungen befreit, sofern die notwendigen polizeilichen und versicherungstechnischen Schritte unternommen werden.
Ein Aufhebungsvertrag bietet eine sofortige Lösung für die Beendigung des Leasingvertrags, zieht jedoch häufig eine erhebliche Abstandszahlung nach sich. Diese Option erfordert eine außerordentliche Kündigung und ist meist mit einer umfassenden Rückabwicklung verbunden.
Die Übertragung eines Leasingvertrags auf einen neuen Vertragspartner ist die einfachste Möglichkeit, aus einem laufenden Leasingvertrag auszusteigen. Im Internet finden sich Tauschbörsen, die dabei helfen, eine geeignete Person für die Leasingübernahme zu finden. Das stellt eine praktische Lösung für diejenigen dar, die das Fahrzeug frühzeitig zurückgeben möchten, ohne die volle Abstandszahlung leisten zu müssen.
Ein Fahrzeugwechsel bietet die Chance, den aktuellen Leasingvertrag gegen einen neuen zu tauschen, oft mit einem neueren oder höherwertigen Leasingfahrzeug. Bevor Sie diese Option wählen, sollten Sie die damit verbundenen Kosten sorgfältig abwägen. Die Leasingfirma wird bewerten, ob der Wechsel wirtschaftlich sinnvoll ist. Trotz der möglichen hohen Kosten kann dies eine attraktive Option sein, insbesondere wenn der Bedarf oder Geschmack sich geändert hat.
Wer seinen Leasingvertrag beenden möchte, der sollte bereit sein, für die finanziellen Ausfälle der Leasinggesellschaft aufzukommen. Zu den unmittelbaren Kosten zählt die Kündigungsgebühr, die bei Vertragsauflösung fällig wird. Darüber hinaus sind die ausstehenden Leasingraten zu begleichen, die bis zum offiziellen Ende der Laufzeit angefallen wären.
Der Leasinggeber hat die Option, sich die Wertminderung des geleasten Fahrzeugs auszahlen zu lassen, insbesondere wenn das Fahrzeug beschädigt ist. Falls zusätzlich ein Zahlungsverzug besteht, kann das den Gesamtbetrag der Abschlusszahlung beeinflussen, die auch einen Ablösewert einschließt. Dieser Wert spiegelt den aktuellen Marktwert und die Nutzung des Fahrzeugs wider.
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Leasingverträge bieten selten die Möglichkeit, vorzeitig zu kündigen. Ein Auto Abo hingegen ist monatlich kündbar und kann bei SIXT+ bis zu drei Monate pausiert werden. Das schafft finanziellen Spielraum in unsicheren Phasen. Das ist für Privatpersonen und Unternehmen mit Mitarbeitern in der Probezeit sowie Startups von Vorteil.
Leasingverträge beginnen meist bei einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten. Das Auto Abo ermöglicht es, nach nur wenigen Monaten ohne langfristige Verpflichtungen auszusteigen. Die Mindestlaufzeit des SIXT+ Auto Abos beträgt 30 Tage.
Im SIXT+ Auto Abo sind nicht nur TÜV und Inspektion abgedeckt, sondern auch Wartungs- und Werkstattkosten sowie die Haftpflichtversicherung sind inklusive. Das bietet eine Sicherheit, die beim Leasing nicht immer gegeben ist. Schutzpakete sind optional hinzubuchbar.
Leasingverträge können oft schwer vorzeitig beendet werden, was für Unternehmen problematisch sein kann. Eine flexible Alternative bietet das Auto Abo, das sich ideal für Gewerbekunden eignet. Mit monatlicher Kündigungs- und Pausierungsoption sowie kurzen Laufzeiten ab einem Monat können Sie den Vertrag jederzeit an Ihre aktuellen Bedürfnisse anpassen. Dies umfasst nicht nur das individuell wählbare Kilometerpaket und Schutzoptionen, sondern auch die Abo-Laufzeit. Zudem profitieren Gewerbekunden von exklusiven Firmenkonditionen, individueller Mobilitätsberatung und einem umfassenden Flottenmanagement-Tool. Egal ob Start-up oder Konzern, wir haben das passende Paket für Ihr Unternehmen. Registrieren Sie sich online und erhalten Sie ein maßgeschneidertes Angebot!
Welche Kosten fallen bei der vorzeitigen Kündigung eines Leasingvertrags an?
Bei der vorzeitigen Kündigung eines Leasingvertrags fallen typischerweise eine Kündigungsgebühr und Ausgleichszahlungen an. Während der Leasingvertrag oft hohe Kosten vorsieht, bietet die Leasingbank manchmal die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen die Ausgaben zu mindern. Ist eine außerordentliche Kündigung notwendig, kann der Leasinggeber auch Schadenersatz für die Wertminderung des Fahrzeugs fordern.
Zusätzlich zu den ausstehenden Leasingraten, die bis zum Ende der Laufzeit oder bis zu einer außerordentlichen Kündigung fällig sind, können weitere Kosten entstehen.
Was passiert, wenn das Fahrzeug Schäden aufweist oder der Restwert niedriger ist?
Sollte das geleaste Auto wesentliche Schäden aufweisen oder der Restwert unter den erwarteten Wert fallen, kann der Leasingnehmer mit Schadenersatzforderungen seitens der Leasingfirma konfrontiert werden. Der Leasinggegenstand wird auf Basis des aktuellen Zustands bewertet, und etwaige Minderwerte werden gegen den ursprünglich vereinbarten Rückkaufwert gerechnet.
Kann der Leasingvertrag auf eine andere Person übertragen werden?
Die Übertragung eines Leasingvertrags ist grundsätzlich möglich, bedarf jedoch der Zustimmung der Leasingfirma. Diese Option kann besonders attraktiv sein, um vorzeitig aus dem Leasingvertrag herauszukommen, ohne die volle finanzielle Last zu tragen. Die Zustimmung des Leasinggebers ist entscheidend und kann oft durch Übernahme der verbleibenden Verpflichtungen durch den neuen Leasingnehmer erreicht werden.
Falls der Leasingnehmer die monatlichen Leasingraten nicht mehr aufbringen kann, tritt in der Regel ein Zahlungsverzug ein, der rechtliche Schritte seitens der Leasinggesellschaft nach sich ziehen kann. Das Kündigungsrecht ermöglicht es der Leasinggesellschaft, den Vertrag bei Nichtzahlung vorzeitig zu kündigen und eventuell das Fahrzeug zurückzufordern.