SIXT Auto Abo als Alternative entdecken
SIXT Auto Abo als Alternative entdecken
Leasing bietet nicht nur finanzielle Planbarkeit, sondern kann auch steuerliche Vorteile bringen – insbesondere für Gewerbetreibende und Selbstständige.
Im Gegensatz zum Autokauf gilt Leasing steuerrechtlich als Nutzungsüberlassung. Das bedeutet, dass Sie das Fahrzeug nicht erwerben, sondern lediglich für die Nutzung eine monatliche Leasingrate zahlen. Diese kann – unter bestimmten Bedingungen – als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden.
Die steuerliche Absetzbarkeit hängt vom Verhältnis zwischen privater und betrieblicher Nutzung ab. Wird das Fahrzeug zu mindestens 50 % geschäftlich genutzt, können die Leasingkosten vollständig abgesetzt werden. Bei gemischter Nutzung kommt entweder die 1-Prozent-Regelung (auch Listenpreismethode genannt) oder ein Fahrtenbuch zum Einsatz, um den privaten Nutzungsanteil korrekt zu erfassen.
Mehr zur Berechnung Ihrer Leasingrate erfahren Sie in unserem Ratgeber „Leasingrate berechnen“
Leasingverträge enthalten oft eine Sonderzahlung, die die monatlichen Leasingraten reduziert. Doch welche Auswirkungen hat sie auf die steuerliche Absetzbarkeit?
Diese Einmalzahlung kann nicht sofort vollständig abgesetzt werden, sondern muss über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden. Eine Sonderzahlung von 6.000 € bei einem 36-monatigen Leasingvertrag wird also mit 166,67 € pro Monat als Betriebsausgabe berücksichtigt. Eine höhere Anzahlung senkt zwar die monatlichen Raten, verändert jedoch nicht den Gesamtbetrag, der steuerlich abgesetzt werden kann.
Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung gelten spezielle steuerliche Regelungen für noch nicht abgesetzte Anteile. Wird das Auto ausschließlich betrieblich genutzt, können sowohl die Leasingrate als auch die Sonderzahlung steuerlich optimal abgesetzt werden.
Damit das Finanzamt die Leasingraten anerkennt, ist eine lückenlose Dokumentation entscheidend. Folgende häufige Fehler sollten unbedingt vermieden werden:
Leasing ist nicht für jeden die beste Lösung – besonders dann nicht, wenn langfristige Vertragsbindungen vermieden werden sollen. Eine flexible Alternative ist das SIXT+ Auto Abo.
Was macht ein Auto Abo attraktiv?
✔ Keine langfristige Bindung – monatlich kündbar
✔ Keine Sonderzahlung oder versteckte Kosten
✔ Alle Wartungs- und Versicherungskosten inklusive
Mehr zu den Vorteilen eines Auto Abos lesen Sie in unserem Ratgeber Leasing Alternative.
Ein E-Auto als Firmenwagen bietet nicht nur Umweltvorteile, sondern auch steuerliche Erleichterungen. Wichtig zu wissen:
Eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater hilft dabei, die optimale Lösung für Ihre steuerliche Situation zu finden.
Gibt es spezielle steuerliche Regelungen für bestimmte Berufsgruppen?
Ja, für Selbstständige, Arbeitnehmer mit Firmenwagen sowie Unternehmen gibt es steuerliche Vorteile beim Leasing. Wer ein Fahrzeug gewerblich nutzt, können die monatlichen Raten und Betriebskosten steuerlich geltend gemacht werden. Für Berufsgruppen wie Handelsvertreter oder Außendienstmitarbeiter gelten zudem besondere Regelungen zur Nutzung und steuerlichen Absetzbarkeit.
Wie wirkt sich die private Nutzung eines geleasten Fahrzeugs auf die steuerliche Absetzbarkeit aus?
Die private Nutzung eines Leasingautos muss entweder über die 1-Prozent-Regelung oder durch das Führen eines Fahrtenbuchs versteuert werden. Während die 1-Prozent-Regelung eine pauschale Besteuerung vorsieht, erfasst das Fahrtenbuch den tatsächlichen pro Kilometer gefahrenen privaten Anteil. Wird das Fahrzeug ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt, können die Kosten in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden.
Gibt es eine Begrenzung für die Höhe der absetzbaren Leasingkosten?
Grundsätzlich gibt es keine starre Obergrenze, solange das Fahrzeug für betriebliche Zwecke genutzt wird. Allerdings prüft das Finanzamt die monatlichen Leasingraten auf Angemessenheit im Verhältnis zum Unternehmenszweck. Raten können monatlich als Betriebsausgaben abgesetzt werden, sofern die Kosten nicht unangemessen hoch sind.
Beim gewerblichen Leasing lassen sich nicht nur die monatlichen Leasingraten, sondern auch verschiedene Betriebskosten direkt von der Steuer absetzen. Dazu zählen:
Unterschiede gibt es zwischen Restwert-Leasing und Kilometer-Leasing, weshalb die steuerlichen Aspekte je nach Vertragsart geprüft werden sollten.