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Leasing Auto steuerlich absetzen:

So holen Sie das Maximum raus

SIXT Auto Abo als Alternative entdecken

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Was bedeutet es, ein Leasing-Fahrzeug steuerlich abzusetzen?

Leasing bietet nicht nur finanzielle Planbarkeit, sondern kann auch steuerliche Vorteile bringen – insbesondere für Gewerbetreibende und Selbstständige.

Im Gegensatz zum Autokauf gilt Leasing steuerrechtlich als Nutzungsüberlassung. Das bedeutet, dass Sie das Fahrzeug nicht erwerben, sondern lediglich für die Nutzung eine monatliche Leasingrate zahlen. Diese kann – unter bestimmten Bedingungen – als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden.

Die steuerliche Absetzbarkeit hängt vom Verhältnis zwischen privater und betrieblicher Nutzung ab. Wird das Fahrzeug zu mindestens 50 % geschäftlich genutzt, können die Leasingkosten vollständig abgesetzt werden. Bei gemischter Nutzung kommt entweder die 1-Prozent-Regelung (auch Listenpreismethode genannt) oder ein Fahrtenbuch zum Einsatz, um den privaten Nutzungsanteil korrekt zu erfassen.

Mehr zur Berechnung Ihrer Leasingrate erfahren Sie in unserem Ratgeber „Leasingrate berechnen“

Welche Rolle spielt die Sonderzahlung beim Leasing für die steuerliche Absetzbarkeit?

Leasingverträge enthalten oft eine Sonderzahlung, die die monatlichen Leasingraten reduziert. Doch welche Auswirkungen hat sie auf die steuerliche Absetzbarkeit?

Diese Einmalzahlung kann nicht sofort vollständig abgesetzt werden, sondern muss über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden. Eine Sonderzahlung von 6.000 € bei einem 36-monatigen Leasingvertrag wird also mit 166,67 € pro Monat als Betriebsausgabe berücksichtigt. Eine höhere Anzahlung senkt zwar die monatlichen Raten, verändert jedoch nicht den Gesamtbetrag, der steuerlich abgesetzt werden kann.

Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung gelten spezielle steuerliche Regelungen für noch nicht abgesetzte Anteile. Wird das Auto ausschließlich betrieblich genutzt, können sowohl die Leasingrate als auch die Sonderzahlung steuerlich optimal abgesetzt werden.

Welche Fehler sollte ich beim steuerlichen Absetzen von Leasingfahrzeugen vermeiden?

Damit das Finanzamt die Leasingraten anerkennt, ist eine lückenlose Dokumentation entscheidend. Folgende häufige Fehler sollten unbedingt vermieden werden:

  • Fehlende Nachweise der betrieblichen Nutzung: Das Finanzamt prüft genau, ob das Fahrzeug überwiegend geschäftlich genutzt wird. Wer sein Auto auch privat fährt, muss dies exakt dokumentieren – entweder durch die 1-Prozent-Regelung oder ein Fahrtenbuch, um den betrieblichen Anteil korrekt auszuweisen.
  • Privatnutzung nicht korrekt deklariert: Falls das Fahrzeug privat genutzt wird, müssen 1 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil monatlich versteuert werden. Wer sein Auto privat least, kann die Leasingraten nur eingeschränkt steuerlich absetzen.
  • Nachzahlungen nicht einplanen: Kosten für Mehrkilometer oder Schäden können zu einer steuerlichen Nachforderung führen, wenn diese nicht frühzeitig berücksichtigt wurden.
  • Unklare Regelungen bei Vertragsende: Falls das Fahrzeug nach Ablauf des Vertrags gekauft oder an eine andere Firma übergeben wird, kann dies steuerliche Konsequenzen haben. Eine frühzeitige Absprache mit dem Leasinggeber hilft, unerwartete Nachzahlungen oder eine falsche steuerliche Einstufung zu vermeiden. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber „Auto Leasing verlängern“.

Welche Alternativen gibt es zum Auto Leasing?

Leasing ist nicht für jeden die beste Lösung – besonders dann nicht, wenn langfristige Vertragsbindungen vermieden werden sollen. Eine flexible Alternative ist das SIXT+ Auto Abo.

Was macht ein Auto Abo attraktiv?

✔ Keine langfristige Bindung – monatlich kündbar

✔ Keine Sonderzahlung oder versteckte Kosten

✔ Alle Wartungs- und Versicherungskosten inklusive

Mehr zu den Vorteilen eines Auto Abos lesen Sie in unserem Ratgeber Leasing Alternative.

Warum ein Auto Abo von SIXT?

Rundum sorglos:
TÜV, Inspektionen, Werkstattkosten und Bereifung inklusive.
Volle Flexibilität:
Monatlich kündbar oder bei Bedarf bis zu 3 Monate pausieren.
Schnelle Buchung:
Wunschauto bequem online auswählen und innerhalb weniger Tage starten.

Was muss ich beim Leasing von Elektroautos steuerlich beachten?

Ein E-Auto als Firmenwagen bietet nicht nur Umweltvorteile, sondern auch steuerliche Erleichterungen. Wichtig zu wissen:

  • 1-Prozent-Regelung mit halbem Bruttolistenpreis: Bei reinen Elektroautos wird die Besteuerung des geldwerten Vorteils nur auf 50 % des Bruttolistenpreises berechnet.
  • Steuerfreie Zuschüsse für Ladestationen: Unternehmen, die eine Ladeinfrastruktur installieren, können von staatlichen Förderungen profitieren.
  • Leasingraten bleiben absetzbar: Die steuerliche Behandlung von Leasingraten für Elektrofahrzeuge unterscheidet sich nicht von konventionellen Antrieben.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

  • Leasing bietet steuerliche Vorteile, wenn das Fahrzeug betrieblich genutzt wird.
  • Sonderzahlungen müssen über die Vertragslaufzeit verteilt abgesetzt werden.
  • Elektroautos profitieren von zusätzlichen steuerlichen Vergünstigungen.
  • Die richtige Wahl zwischen Leasing, Kauf oder dem SIXT+ Auto Abo kann die Steuervorteile maximieren.

Eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater hilft dabei, die optimale Lösung für Ihre steuerliche Situation zu finden.

Häufige Fragen zu Auto Leasing verlängern

Gibt es spezielle steuerliche Regelungen für bestimmte Berufsgruppen?

Ja, für Selbstständige, Arbeitnehmer mit Firmenwagen sowie Unternehmen gibt es steuerliche Vorteile beim Leasing. Wer ein Fahrzeug gewerblich nutzt, können die monatlichen Raten und Betriebskosten steuerlich geltend gemacht werden. Für Berufsgruppen wie Handelsvertreter oder Außendienstmitarbeiter gelten zudem besondere Regelungen zur Nutzung und steuerlichen Absetzbarkeit.

Wie wirkt sich die private Nutzung eines geleasten Fahrzeugs auf die steuerliche Absetzbarkeit aus?

Die private Nutzung eines Leasingautos muss entweder über die 1-Prozent-Regelung oder durch das Führen eines Fahrtenbuchs versteuert werden. Während die 1-Prozent-Regelung eine pauschale Besteuerung vorsieht, erfasst das Fahrtenbuch den tatsächlichen pro Kilometer gefahrenen privaten Anteil. Wird das Fahrzeug ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt, können die Kosten in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden.

Gibt es eine Begrenzung für die Höhe der absetzbaren Leasingkosten?

Grundsätzlich gibt es keine starre Obergrenze, solange das Fahrzeug für betriebliche Zwecke genutzt wird. Allerdings prüft das Finanzamt die monatlichen Leasingraten auf Angemessenheit im Verhältnis zum Unternehmenszweck. Raten können monatlich als Betriebsausgaben abgesetzt werden, sofern die Kosten nicht unangemessen hoch sind.